Thurgauer Kantonalschützenverband

Kantonalstich: Verrechnung von verschriebenen Standblättern

Geschätzte Vereins-Präsidentinnen und Präsidenten
Werte Kantonalstich-Verantwortliche
Liebe Schützinnen und Schützen

Mit Einführung der „Standstiche“-Applikation wurden dieses Jahr die verschriebenen Standblätter das erste Mal gemäss dem bestehendem Reglement verrechnet.
Zu diesem Punkt erreichten uns viele Anfragen und es wurde zum Teil massiv Unmut geäussert.

Der TKSV-Vorstand hat dieses Thema an der letzten Sitzung behandelt und beschlossen, die Ausführungsbestimmungen auf nächstes Jahr anzupassen.

Änderungen in den AFB-Kantonalstich

  • Ab dem nächsten Jahr werden verschriebene Standblätter 1.- Franken kosten, fehlende/verlorene Standblätter bleiben bei 10.- Franken.
  • Die Schiesszeit des Kantonalstichs wird geändert. Das Zeitfenster wird nun gleich dem des Einzelwettschiessens vom 15. März bis 20. September.


Vergütung von verschriebenen Kantonalstich-Standblättern

Zudem wurde durch das Gremium beschlossen, dass für dieses Jahr jedes "zu teuer verrechnete" verschriebene Kantonalstich-Standblatt vergütet wird.
Um den Aufwand und die Kosten gering zu halten, wird jedes verschriebene Kantonalstich-Standblatt mit einer 10.- Fr. Kranzkarte vergütet.
Es ist daher wichtig, dass die bereits verschickten Rechnungen unverändert bezahlt und keine Anpassungen vorgenommen werden.
Die Vergütung der verschriebenen Standblätter in Form von Kranzkarten werden den Vereinen dann nach Eingang der Zahlung zugestellt.

Kurzversion:

  • Verein:  Kantonalstich-Rechnung ohne Änderungen bezahlen.
  • TKSV:    Vergütet nach Eingang der vollständigen Zahlung jedes "zu teuer verrechnete" verschriebene Kantonalstich-Standblatt mit einer 10.- Fr. KK an den Verein. (Mit der Bitte um etwas Geduld...)

 

Der Vorstand hofft, so die Situation zur allgemeinen Zufriedenheit und mit möglichst geringem Aufwand lösen zu können.

 

Paul Rawcliffe-King
Leiter Geschäftsstelle

Reglemente Kantonalstich