Thurgauer Kantonalschützenverband

Erinnerung Ende Eingabefrist Feldmeisterschaftsauszeichnungen

Bis zum 30. September 2025 müssen Anträge für Feldmeisterschaftsauszeichnungen online in der Vereinsverwaltung erfasst worden sein, damit diese im Frühjahr 2026 ausgeliefert werden.

Voraussetzungen für den Antrag einer Feldmeisterschaftsauszeichnung:

Für die 1.-3. Auszeichnung je 8 Karten vom Bundesprogramm und Feldschiessen,
Für die 4.+5. Auszeichnung je 10 Karten.

Pistolen- und Gewehrkarten dürfen nicht gemischt werden.

Beantragung in Vereinsverwaltung (https://vereinsverwaltung.schuetzenportal.ch/) und Einsenden aller Karten via Funktionär an die Geschäftsstelle.

Weitere Infos zum Ablauf (unter Punkt 2. Auszeichnungen): >hier

TKSV Geschäftsstelle
Jessica Hollenstein