Thurgauer Kantonalschützenverband

Rückruf Kranzkarten der ehemaligen Aargauischen Kantonalschützengesellschaft (AKSG)

Der Aargauer Schiesssportverband ruft die Kranzkarten der ehemaligen Aargauischen Kantonalschützengesellschaft zurück. Diese können noch bis zum 31. Dezember 2029 eingelöst werden.

Sehr geehrte Schützenfreunde/innen,

Der Aargauer Schiesssportverband (AGSV) (Fusion im Jahr 2005 der Verbände AKSG, AKSV, UVAG, SSAG und MANAKO) gibt seit dem Jahr 2005 eigene Kranzkarten heraus.

Die Aargauische Kantonalschützengesellschaft (AKSG) gibt seit der Fusion keine Kranzkarten mehr heraus. Alle ehemaligen Kranzkarten der AKSG können noch bis zum 31. Dezember 2029 bei allen Partnern des KK-Konkordats eingelöst werden. Gemäss Beschluss der Partner des KK-Konkordats vom 23. November 2024 verfällt deren Wert nach diesem Datum.

Informationsschreiben AGSV

Einlöseformular TKSV:
unter "Dokumente --> 3. Finanzen / Kranzkarten / Sponsoring"
3.10.7.07 Einloeseformular KK+VPK.xlsx

 

TKSV Geschäftsstelle
Jessica Hollenstein

 

 

 

 

Beispiele Kranzkarten

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